Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (Baugesetzbuch (BauGEB), § 194)
Diese Definition gilt für Grundstücke und Gebäude. Verkehrs- oder Marktwertgutachten spiegeln somit den Wert eines Objekts zu einem bestimmten Stichtag wider. Soll der Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie objektiv ermittelt werden, werden oftmals Verkehrswertgutachten benötigt, da diese von vielen Institutionen, Behörden und Gerichten allein anerkannt werden. Verkehrswertgutachten können nur von einem Sachverständigen erstellt werden.
Gutachten dienen u.a. als Grundlage zur Kaufpreisfindung, zur Erstellung einer Vermögensübersicht, zur unabhängigen Wertermittlung bei Beleihungen, Erbauseinandersetzungen, Zwangsversteigerungen etc. sowie als Entscheidungshilfe bei Finanzierungen.
Verkehrswertgutachten werden üblicherweise erstellt für:
Unbebaute Grundstücke:
- begünstigtes Agrarland
- Rohbauland
- Bauerwartungsland
- Bauland
Wohnimmobilien:
- Eigentumswohnungen und sonst. Teileigentum
- freistehende Einfamilienhäuser
- Reihenhäuser
- Doppelhaushälften
- Geschosswohnungsbauten
Renditeobjekte:
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Geschäftshäuser (Mischnutzung: Einzelhandel / Büro)
- Büroimmobilien
Sonstige:
- Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien usw.)
- Bauernhöfe (im Außenbereich)
- sonstige privilegierte Außenbereichsliegenschaften