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Ihr Sachverständiger
für Gutachten

Als zertifiziertes Immobilien-Sachverständigen-Büro ist Adam-Immobilien Ihr Partner für Gutachten, bei der Erstellung von Verkehrs- und Marktwertgutachten sowie bei Portfoliobewertungen und Due Diligence-Prüfungen.
Über zehn Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche, stete Fort- und Weiterbildungen sowie Objektivität, Sorgfalt und Unabhängigkeit sind die selbstverständlichen Grundlagen unserer Arbeit. Seit 2008 gehören wir dem Immobiliennetzwerk der EMS-MAKLER an, sodass Sie direkt von den Vorteile eines überregionalen Netzwerks profitieren.
Überblick: Arbeitsbereiche von Sachverständigen

Gutachten und Analysen von Immobiliensachverständigen werden in den unterschiedlichsten Bereichen des Grundstücksgeschäfts benötigt, etwa bei:

  • An- und Verkauf
  • Beleihungen
  • Vermögensaufstellungen
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • steuerlichen Fragen
  • Zwangsversteigerungen
  • oder im Versicherungsfall

Das Urteil des Sachverständigen schafft Klarheit über den Wert einer Immobilie. Oftmals vermeidet die frühzeitige Einschaltung eines Gutachters einen langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreit.

Wir bieten Ihnen neben der rein gutachterlichen Tätigkeit selbstverständlich auch eine qualifizierte Beratung vor dem geplanten Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks und prüfen bestehende Gutachten im Hinblick auf deren Aktualität und Stichhaltigkeit.

Für Sie als Käufer, Verkäufer, Besitzer, Erbe, Verwalter oder Investor einer Immobilie oder eines Immobilienportfolios finden wir den richtigen Weg, den Wert Ihres Objekts zu bestimmen und diesen gegenüber anderen Parteien darzulegen. Streitfälle gibt es im Immobiliengeschäft in Hülle und Fülle, seien es Auseinandersetzungen über den Wert eines Gebäudes oder Grundstücks als solches, über die angemessene Miet- oder Pachthöhe, über steuerliche Fragen mit den zuständigen Behörden u.ä. In all diesen oftmals sehr komplexen und schwierig zu beurteilenden Fällen stehen wir Ihnen als kompetenter (Schieds-)Gutachter, Berater oder Mediator zur Seite.

Verkehrswertgutachten für Grundstücke und Gebäude

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (Baugesetzbuch (BauGEB), § 194)

Diese Definition gilt für Grundstücke und Gebäude. Verkehrs- oder Marktwertgutachten spiegeln somit den Wert eines Objekts zu einem bestimmten Stichtag wider. Soll der Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie objektiv ermittelt werden, werden oftmals Verkehrswertgutachten benötigt, da diese von vielen Institutionen, Behörden und Gerichten allein anerkannt werden. Verkehrswertgutachten können nur von einem Sachverständigen erstellt werden.

Gutachten dienen u.a. als Grundlage zur Kaufpreisfindung, zur Erstellung einer Vermögensübersicht, zur unabhängigen Wertermittlung bei Beleihungen, Erbauseinandersetzungen, Zwangsversteigerungen etc. sowie als Entscheidungshilfe bei Finanzierungen.

Verkehrswertgutachten werden üblicherweise erstellt für:

Unbebaute Grundstücke:

  • begünstigtes Agrarland
  • Rohbauland
  • Bauerwartungsland
  • Bauland

Wohnimmobilien:

  • Eigentumswohnungen und sonst. Teileigentum
  • freistehende Einfamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Doppelhaushälften
  • Geschosswohnungsbauten

Renditeobjekte:

  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Geschäftshäuser (Mischnutzung: Einzelhandel / Büro)
  • Büroimmobilien

Sonstige:

  • Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien usw.)
  • Bauernhöfe (im Außenbereich)
  • sonstige privilegierte Außenbereichsliegenschaften
Entschädigungsgutachten (Wertminderung)

Entschädigungsgutachten sind i.d.R. dann erforderlich, wenn in die Rechte eines Grundstücks-/Immobilieneigentümers in irgendeiner Weise durch Dritte eingegriffen wird. Häufig gehen diese Eingriffe mit einer Wertminderung des betroffenen Objekts einher, welche ausgeglichen werden soll. Grundlage zur Ermittlung der Wertminderung ist auch hier der anzusetzende Verkehrswert.

Entschädigungsgutachten werden benötigt bei:

  • Enteignung von Grundstücksrechten und enteignungsgleichen Eingriffen in das Eigentum nach Art. 14 Grundgesetz i.v.m. dem BauGB und Landesenteignungsrechten
  • auf dem Grundstück lastenden Erbbaurechten
  • Ermittlung der Wertminderungen wegen Grundstückslasten und Grundstücksrechten (Nießbrauch, Reallast, Leibgeding, Überbau, Wegerecht u.a.)
  • sonstigen Lasten
Mietwertgutachten

Mietwertgutachten ermitteln die ortsübliche Vergleichsmiete (Marktmiete) und dienen zur Festsetzung einer angemessenen Miethöhe. Sie können auch in Verhandlungen über die Anpassung von Mietzinsen hilfreich sein. Der Sachverständige wertet zur Erstellung derartiger Gutachten mindestens fünf Vergleichswohnungen mit ähnlichen Lage- und Ausstattungskriterien aus.

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  • Adam-Immobilien & Projektentwicklung
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  • Fiskediek 7, 49809 Lingen
  • +49 (0) 59 1 - 61 09 81 2
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